Altersrente und Hinzuverdienst: Keine feste Grenze mehr
Wer die reguläre Altersgrenze erreicht hat und eine Altersrente bezieht, kann in der Regel unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Seit der Reform der Hinzuverdienstgrenzen wurde die frühere Obergrenze für Renten ab der Regelaltersgrenze aufgehoben.
Das gilt unabhängig davon, ob der Hinzuverdienst aus einer Anstellung, einer selbstständigen Tätigkeit oder mehreren Quellen stammt.
Vorgezogene Altersrente vor der Regelaltersgrenze
Wer eine Altersrente bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht — etwa die Rente für besonders langjährig Versicherte oder eine andere vorgezogene Altersrente —, unterliegt in der Regel weiterhin einer Hinzuverdienstgrenze. Diese wird jährlich angepasst und individuell mitgeteilt.
Wird die persönliche Grenze überschritten, kann die Rente anteilig gekürzt werden. Die genaue Berechnung ist komplex und hängt vom Einzelfall ab.
- Regelaltersrente: in der Regel keine Hinzuverdienstgrenze
- Vorgezogene Altersrente vor Regelaltersgrenze: Hinzuverdienstgrenze möglich
- Teilrente: Hinzuverdienst wirkt sich anteilig aus
Erwerbsminderungsrente: Engere Grenzen
Bei einer Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gelten deutlich engere Hinzuverdienstgrenzen, da diese Rente den Ausfall der Arbeitskraft ausgleichen soll. Wird die persönliche Grenze überschritten, kann die Rente gestuft gekürzt werden — bis hin zum vollständigen Wegfall in bestimmten Konstellationen.
Die genaue Höhe der Grenze richtet sich unter anderem danach, ob volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt und wie hoch das bisherige Einkommen war.
| Rentenart | Hinzuverdienst | Besonderheit |
|---|---|---|
| Regelaltersrente | In der Regel unbegrenzt | Keine Kürzung |
| Vorgezogene Altersrente | Grenze möglich | Individuelle Mitteilung |
| Erwerbsminderungsrente | Enge Grenze | Gestufte Kürzung möglich |
Beispielwerte, können abweichen — die konkreten Grenzen werden von der Rentenversicherung jährlich festgelegt und individuell mitgeteilt.
Was Sie bei einem Nebenverdienst beachten sollten
Auch wenn die Rente selbst nicht gekürzt wird, kann ein Hinzuverdienst steuerliche Folgen haben, da er zum zu versteuernden Gesamteinkommen zählt. Zudem können sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ändern, je nachdem, in welcher Form der Hinzuverdienst erzielt wird.
Wer unsicher ist, welche Regeln im eigenen Fall gelten, sollte sich frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung oder einer unabhängigen Beratungsstelle informieren, bevor eine neue Tätigkeit aufgenommen wird.