Warum Renten überhaupt besteuert werden
Seit der Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung werden Rentenbeiträge während des Erwerbslebens zunehmend steuerlich begünstigt, dafür wird die spätere Rente anteilig versteuert. Dieser Systemwechsel wird schrittweise bis zum Jahr 2040 vollständig umgesetzt.
Für die Höhe des steuerpflichtigen Anteils zählt in der Regel das Jahr des Renteneintritts. Wer früher in Rente gegangen ist, hat meist einen niedrigeren steuerpflichtigen Anteil als jemand, der erst kürzlich Rentner geworden ist.
Wie der steuerpflichtige Anteil ermittelt wird
Beim erstmaligen Rentenbezug wird ein bestimmter Prozentsatz der Jahresbruttorente als steuerpflichtiger Anteil festgelegt. Dieser Prozentsatz gilt für die gesamte weitere Rentenlaufzeit als fester Betrag, während spätere Rentenerhöhungen in voller Höhe steuerpflichtig sind.
Der steuerfreie Teil wird einmalig als Euro-Betrag festgeschrieben und bleibt dann grundsätzlich unverändert bestehen, auch wenn die Rente später steigt.
| Rentenbeginn (Beispieljahr) | Steuerpflichtiger Anteil (ca.) | Hinweis |
|---|---|---|
| 2020 | rund 80 % | gilt lebenslang für den Ausgangsbetrag |
| 2026 | voraussichtlich rund 84–85 % | abhängig vom aktuellen Gesetzesstand |
| 2040 | 100 % | Zielwert der vollständigen Umstellung |
Beispielwerte, können abweichen. Der genaue Prozentsatz ergibt sich aus dem Einkommensteuergesetz und dem individuellen Rentenbeginn.
Grundfreibetrag und wann tatsächlich Steuer anfällt
Steuern fallen nur an, wenn das gesamte zu versteuernde Einkommen über dem sogenannten Grundfreibetrag liegt. Dazu zählt nicht nur der steuerpflichtige Rentenanteil, sondern auch weitere Einkünfte, etwa aus Betriebsrenten, Vermietung oder Kapitalerträgen oberhalb des Sparerpauschbetrags.
Viele gesetzliche Renten liegen für sich genommen unterhalb des Grundfreibetrags. Kommen jedoch weitere Einkünfte hinzu, kann insgesamt eine Steuerpflicht entstehen.
- Grundfreibetrag wird jährlich vom Gesetzgeber angepasst
- Betriebsrenten und private Zusatzrenten zählen mit
- Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschbeträge mindern das zu versteuernde Einkommen
- Bei Ehepaaren zählt in der Regel das gemeinsam zu versteuernde Einkommen
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Eine Pflicht zur Abgabe kann entstehen, wenn das Finanzamt dazu auffordert oder wenn das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt die Rentenbezüge automatisch an die Finanzverwaltung, sodass Abweichungen auffallen können.
Auch ohne Verpflichtung kann eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll sein, etwa um Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Vorsorgeaufwendungen geltend zu machen und dadurch möglicherweise Steuern zurückzuerhalten.