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Kein Behördenangebot. Dies ist ein werblicher, informativer Beitrag (Anzeige). FirstEspion ist nicht mit der Deutschen Rentenversicherung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder einer anderen Behörde verbunden, von diesen beauftragt oder anerkannt.

Rente

Grundrente 2026: Wer bekommt sie und wie hoch ist sie?

Älteres Paar liest gemeinsam einen Brief der Rentenversicherung
Symbolbild. FirstEspion ist ein Informationsbeitrag, kein Behördenangebot.

Wer viele Jahre gearbeitet, aber nur wenig verdient hat, bekommt oft eine vergleichsweise niedrige gesetzliche Rente. Genau hier setzt die Grundrente an: Sie ist kein eigenständiger Rententyp, sondern ein Zuschlag auf die bestehende Rente. Dieser Ratgeber erklärt, wer die Voraussetzungen erfüllt, wie die Höhe ermittelt wird und warum in der Regel kein gesonderter Antrag nötig ist.

Was die Grundrente eigentlich ist

Die Grundrente ist offiziell ein „Grundrentenzuschlag" zur regulären gesetzlichen Rente. Sie wurde eingeführt, um Menschen zu unterstützen, die lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben, dabei aber unterdurchschnittlich verdient haben — etwa durch Teilzeit, Pflege von Angehörigen oder niedrige Löhne.

Der Zuschlag wird nicht separat beantragt und nicht separat ausgezahlt. Er wird von der Deutschen Rentenversicherung automatisch geprüft und, falls die Voraussetzungen vorliegen, direkt in die laufende Rente eingerechnet.

Wer die Voraussetzungen erfüllt

Ein zentrales Kriterium sind die sogenannten Grundrentenzeiten: In der Regel müssen mindestens 33 Jahre mit Beiträgen, Kindererziehung, Pflege oder vergleichbaren Zeiten vorliegen, damit überhaupt ein Anspruch entstehen kann. Ab etwa 33 bis 35 Jahren gilt meist ein abgestufter, ab 35 Jahren der volle Zuschlag.

Zusätzlich muss das durchschnittliche Einkommen während des Erwerbslebens unterhalb einer bestimmten Schwelle gelegen haben. Wer durchgehend sehr gut verdient hat, erhält keinen Zuschlag — die Grundrente ist gezielt für niedrige bis mittlere Lebensverdienste gedacht.

  • Mindestens rund 33 Jahre Grundrentenzeiten für einen teilweisen Zuschlag
  • Ab rund 35 Jahren voller Zuschlag möglich
  • Durchschnittliches Einkommen darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen
  • Zeiten aus Kindererziehung und Pflege zählen mit

Wie hoch der Zuschlag in etwa ausfällt

Die genaue Höhe hängt von der individuellen Erwerbsbiografie ab und wird für jede Person einzeln berechnet. Pauschale Beträge gibt es nicht — die folgenden Werte dienen nur der groben Orientierung.

GrundrentenzeitenUngefährer ZuschlagHinweis
33 Jahreniedriger, gestaffelter BetragEinschleifzone
35 Jahrehöherer, meist voller Betragvolle Anrechnung möglich
unter 33 Jahrein der Regel kein ZuschlagGrundvoraussetzung fehlt

Beispielwerte, können abweichen. Die tatsächliche Höhe ermittelt ausschließlich die Deutsche Rentenversicherung.

Einkommensprüfung und Zusammenspiel mit anderen Leistungen

Neben der Rentenversicherung wird auch das sonstige Einkommen berücksichtigt, etwa Zusatzrenten oder Kapitalerträge. Liegt das Gesamteinkommen über bestimmten Freibeträgen, wird der Zuschlag anteilig gekürzt oder entfällt ganz.

Die Prüfung erfolgt automatisch anhand von Daten der Finanzverwaltung und der Rentenversicherung. Betroffene erhalten in der Regel einen Bescheid, aus dem hervorgeht, ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird.

Muss man die Grundrente beantragen?

Nein, ein gesonderter Antrag ist normalerweise nicht erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung prüft bei laufenden Renten automatisch, ob die Voraussetzungen vorliegen, und bei Rentenneuanträgen erfolgt die Prüfung im Rahmen des regulären Rentenverfahrens.

Bei Unklarheiten oder wenn seit längerer Zeit keine Prüfung stattgefunden hat, kann eine Nachfrage bei der zuständigen Rentenversicherung sinnvoll sein, um den eigenen Stand zu klären.

Hinweis. Wichtig: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Renten- und Vorsorgeänderungen 2026. Er ist keine Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung und keine individuelle Empfehlung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, die Verbraucherzentrale, einen registrierten Rentenberater oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Muss ich die Grundrente selbst beantragen?

In der Regel nein. Die Prüfung erfolgt automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen der bestehenden oder neu beantragten Rente.

Zählt Kindererziehungszeit für die Grundrente mit?

Ja, Zeiten der Kindererziehung und Pflege können als Grundrentenzeiten angerechnet werden und zum Erreichen der erforderlichen Jahre beitragen.

Wird die Grundrente auf die Grundsicherung angerechnet?

Bei der Berechnung der Grundsicherung im Alter gilt für den Grundrentenzuschlag ein Freibetrag, sodass er meist nicht vollständig angerechnet wird. Details klärt die zuständige Stelle im Einzelfall.

Quellen