Was ein Entgeltpunkt bedeutet
Ein voller Entgeltpunkt wird in einem Kalenderjahr gutgeschrieben, wenn das eigene Bruttoeinkommen genau dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in diesem Jahr entspricht. Verdient jemand mehr, entstehen entsprechend mehr Punkte, bei geringerem Einkommen weniger.
Auch bestimmte beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten — etwa Kindererziehung oder Zeiten des Bezugs bestimmter Sozialleistungen — können mit Entgeltpunkten bewertet werden, allerdings nach eigenen Regeln.
Von Punkten zum Rentenwert
Die über das gesamte Erwerbsleben gesammelten Entgeltpunkte werden addiert. Diese Summe wird anschließend mit dem sogenannten aktuellen Rentenwert multipliziert — einem Eurobetrag, der jährlich zum 1. Juli angepasst wird und bundeseinheitlich gilt.
Vereinfacht gilt: Monatliche Bruttorente = Summe der Entgeltpunkte × aktueller Rentenwert. Faktoren wie Zugangsfaktor (etwa bei vorzeitigem oder späterem Rentenbeginn) und Rentenartfaktor fließen zusätzlich ein.
| Entgeltpunkte (Beispiel) | Aktueller Rentenwert (Beispiel) | Ungefähre Bruttorente |
|---|---|---|
| 30 Punkte | rund 40 € | ≈ 1.200 € |
| 40 Punkte | rund 40 € | ≈ 1.600 € |
| 50 Punkte | rund 40 € | ≈ 2.000 € |
Beispielwerte, können abweichen. Der tatsächliche aktuelle Rentenwert wird jährlich amtlich festgelegt.
Was den Punktestand beeinflusst
Nicht nur das Arbeitsentgelt wirkt sich auf den persönlichen Punktestand aus. Auch andere Zeiten können angerechnet werden, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Bruttoarbeitsentgelt aus versicherungspflichtiger Beschäftigung
- Kindererziehungszeiten für die ersten Lebensjahre eines Kindes
- Zeiten der Pflege naher Angehöriger unter bestimmten Voraussetzungen
- Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld oder vergleichbaren Leistungen
- Freiwillige Beiträge, sofern geleistet
Wo Sie Ihren Punktestand finden
Der aktuelle Stand der Entgeltpunkte ist Teil der jährlichen Renteninformation, die Versicherte ab einem bestimmten Alter automatisch erhalten. Wer eine detailliertere Aufstellung wünscht, kann bei der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft beantragen, die auch Prognosen für unterschiedliche Rentenbeginn-Szenarien enthält.
Weichen die aufgeführten Zeiten vom tatsächlichen Erwerbsverlauf ab, lohnt sich eine sogenannte Kontenklärung, um Lücken oder fehlerhafte Angaben zu korrigieren.