Wie die Rentenanpassung berechnet wird
Die jährliche Anpassung folgt vor allem der Entwicklung der Löhne und Gehälter. Steigen die Bruttolöhne, steigt in der Regel auch der aktuelle Rentenwert — also der Betrag, der einem Entgeltpunkt entspricht. Über diesen Rentenwert wirkt sich die Erhöhung auf jede laufende Rente aus.
Seit 2024 gilt der aktuelle Rentenwert bundeseinheitlich für Ost und West. Der prozentuale Aufschlag ist damit für alle gleich hoch. Wie viel Euro das konkret sind, richtet sich jedoch nach Ihrer persönlichen Rentenhöhe.
Beispiel: So viel mehr im Monat
Die folgenden Werte sind Beispiele auf Basis eines vorläufigen Anpassungssatzes von rund 3,7 %. Sie sind vor Steuern und Sozialabgaben dargestellt.
| Bisherige Monatsrente | Erhöhung (≈ 3,7 %) | Neue Monatsrente |
|---|---|---|
| 1.100 € | +40,70 € | ≈ 1.141 € |
| 1.400 € | +51,80 € | ≈ 1.452 € |
| 1.800 € | +66,60 € | ≈ 1.867 € |
Reine Beispielwerte vor Abzügen. Der amtliche Anpassungssatz kann abweichen.
Müssen Sie etwas beantragen?
Nein. Die Anpassung wird automatisch auf alle laufenden Renten angewendet. Sie erhalten dazu eine schriftliche Mitteilung Ihrer Rentenversicherung, aus der der neue Zahlbetrag hervorgeht. Ein Antrag oder Anruf ist nicht nötig.
Was von der Erhöhung übrig bleibt
Von der Bruttoerhöhung gehen — je nach Situation — noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie gegebenenfalls Steuern ab. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt von Ihrem zu versteuernden Gesamteinkommen ab; viele Renten bleiben unter dem Grundfreibetrag.
Wichtig: Eine Rentenerhöhung kann dazu führen, dass ein Teil der Rente erstmals steuerpflichtig wird. Das ist kein Grund zur Sorge, aber ein guter Anlass, die eigene Situation einmal zu prüfen.