Was die Grundsicherung im Alter ist
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie richtet sich an Menschen, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, und deren eigenes Einkommen sowie Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken.
Im Unterschied zur regulären Rente wird die Grundsicherung nicht von der Deutschen Rentenversicherung, sondern vom örtlichen Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt bearbeitet und ausgezahlt.
Wer einen Anspruch haben kann
Anspruch besteht grundsätzlich, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist oder eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, und wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen den festgestellten Bedarf nicht deckt. Der Bedarf setzt sich aus einem Regelsatz, den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung sowie eventuellen Mehrbedarfen zusammen.
Auch Kinder oder andere Angehörige der Antragstellenden müssen sich in der Regel keine Sorgen machen: Ein Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder erfolgt nur, wenn deren Jahreseinkommen eine sehr hohe Grenze übersteigt.
- Regelaltersgrenze erreicht oder dauerhafte volle Erwerbsminderung
- Eigenes Einkommen und Vermögen decken den Bedarf nicht
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Kinder werden nur bei sehr hohem Einkommen zur Kasse gebeten
Wie sich die Höhe zusammensetzt
Die Leistung besteht aus mehreren Bausteinen. Ein pauschaler Regelsatz deckt den täglichen Lebensunterhalt ab, hinzu kommen die angemessenen Wohnkosten sowie gegebenenfalls Zuschläge, etwa bei einer Behinderung oder besonderen Ernährungsbedarfen. Vorhandenes Einkommen, etwa eine kleine Rente, wird angerechnet und mindert die Leistung entsprechend.
| Bestandteil | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
| Regelsatz | laufender Lebensunterhalt | abhängig vom Haushaltstyp |
| Unterkunft & Heizung | angemessene Warmmiete | Angemessenheit prüft das Amt |
| Mehrbedarfe | z. B. bei Behinderung | nur in bestimmten Fällen |
Beispielwerte, können abweichen. Die konkrete Höhe berechnet ausschließlich das zuständige Sozialamt.
So läuft der Antrag ab
Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Sozialamt oder Grundsicherungsamt gestellt, oft auch über die Rentenversicherung, die Anträge weiterleiten kann. Benötigt werden in der Regel Nachweise zu Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und gegebenenfalls zu Krankheit oder Behinderung.
Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, lohnt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen und alle Unterlagen möglichst vollständig einzureichen. Die Leistung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.
Zusammenspiel mit anderen Leistungen
Wer bereits Wohngeld, einen Grundrentenzuschlag oder andere Leistungen erhält, sollte diese im Antrag angeben. Manche Leistungen werden angerechnet, andere teilweise mit einem Freibetrag berücksichtigt. Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder direkt beim Sozialamt kann helfen, den eigenen Anspruch richtig einzuschätzen.