Anzeige Werblicher Informationsbeitrag von FirstEspion

Kein Behördenangebot. Dies ist ein werblicher, informativer Beitrag (Anzeige). FirstEspion ist nicht mit der Deutschen Rentenversicherung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder einer anderen Behörde verbunden, von diesen beauftragt oder anerkannt.

Grundsicherung

Grundsicherung im Alter: Voraussetzungen, Höhe & Antrag

Ältere Person füllt am Küchentisch ein Antragsformular aus
Symbolbild. FirstEspion ist ein Informationsbeitrag, kein Behördenangebot.

Nicht jede Rente reicht aus, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken. Für diesen Fall gibt es die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung — eine Leistung, die das Existenzminimum absichern soll. Sie ist keine Rente, sondern eine bedarfsorientierte Sozialleistung. Dieser Ratgeber erklärt, wer sie beantragen kann, wie sich die Höhe zusammensetzt und welche Schritte beim Antrag anstehen.

Was die Grundsicherung im Alter ist

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie richtet sich an Menschen, die entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, und deren eigenes Einkommen sowie Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken.

Im Unterschied zur regulären Rente wird die Grundsicherung nicht von der Deutschen Rentenversicherung, sondern vom örtlichen Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt bearbeitet und ausgezahlt.

Wer einen Anspruch haben kann

Anspruch besteht grundsätzlich, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist oder eine dauerhafte volle Erwerbsminderung vorliegt, und wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen den festgestellten Bedarf nicht deckt. Der Bedarf setzt sich aus einem Regelsatz, den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung sowie eventuellen Mehrbedarfen zusammen.

Auch Kinder oder andere Angehörige der Antragstellenden müssen sich in der Regel keine Sorgen machen: Ein Rückgriff auf unterhaltspflichtige Kinder erfolgt nur, wenn deren Jahreseinkommen eine sehr hohe Grenze übersteigt.

  • Regelaltersgrenze erreicht oder dauerhafte volle Erwerbsminderung
  • Eigenes Einkommen und Vermögen decken den Bedarf nicht
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
  • Kinder werden nur bei sehr hohem Einkommen zur Kasse gebeten

Wie sich die Höhe zusammensetzt

Die Leistung besteht aus mehreren Bausteinen. Ein pauschaler Regelsatz deckt den täglichen Lebensunterhalt ab, hinzu kommen die angemessenen Wohnkosten sowie gegebenenfalls Zuschläge, etwa bei einer Behinderung oder besonderen Ernährungsbedarfen. Vorhandenes Einkommen, etwa eine kleine Rente, wird angerechnet und mindert die Leistung entsprechend.

BestandteilWofürHinweis
Regelsatzlaufender Lebensunterhaltabhängig vom Haushaltstyp
Unterkunft & Heizungangemessene WarmmieteAngemessenheit prüft das Amt
Mehrbedarfez. B. bei Behinderungnur in bestimmten Fällen

Beispielwerte, können abweichen. Die konkrete Höhe berechnet ausschließlich das zuständige Sozialamt.

So läuft der Antrag ab

Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Sozialamt oder Grundsicherungsamt gestellt, oft auch über die Rentenversicherung, die Anträge weiterleiten kann. Benötigt werden in der Regel Nachweise zu Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und gegebenenfalls zu Krankheit oder Behinderung.

Da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann, lohnt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen und alle Unterlagen möglichst vollständig einzureichen. Die Leistung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.

Zusammenspiel mit anderen Leistungen

Wer bereits Wohngeld, einen Grundrentenzuschlag oder andere Leistungen erhält, sollte diese im Antrag angeben. Manche Leistungen werden angerechnet, andere teilweise mit einem Freibetrag berücksichtigt. Eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder direkt beim Sozialamt kann helfen, den eigenen Anspruch richtig einzuschätzen.

Hinweis. Wichtig: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Renten- und Vorsorgeänderungen 2026. Er ist keine Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung und keine individuelle Empfehlung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, die Verbraucherzentrale, einen registrierten Rentenberater oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Wo wird die Grundsicherung im Alter beantragt?

Der Antrag wird beim örtlichen Sozialamt bzw. Grundsicherungsamt gestellt. Auch die Rentenversicherung kann Anträge entgegennehmen und weiterleiten.

Müssen meine Kinder für die Grundsicherung zahlen?

In der Regel nein. Ein Unterhaltsrückgriff auf Kinder erfolgt nur, wenn deren Jahresbruttoeinkommen eine sehr hohe gesetzliche Grenze überschreitet.

Wird meine kleine Rente auf die Grundsicherung angerechnet?

Ja, vorhandenes Einkommen wie eine Rente wird grundsätzlich angerechnet und mindert die Höhe der Grundsicherung entsprechend.

Quellen