Was Wohngeld ist und für wen es gedacht ist
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Miete oder, bei Wohneigentum, zur Belastung durch selbst genutztes Wohneigentum. Es richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen, die weder Grundsicherung im Alter noch andere Leistungen beziehen, bei denen die Wohnkosten bereits vollständig übernommen werden.
Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente, aber ohne Anspruch auf Grundsicherung, gehören zu einer typischen Zielgruppe des Wohngelds. Wer bereits Grundsicherung im Alter erhält, bekommt in der Regel kein zusätzliches Wohngeld, da die Wohnkosten dort schon berücksichtigt sind.
Wovon die Höhe des Wohngelds abhängt
Die Berechnung berücksichtigt im Wesentlichen drei Faktoren: die Anzahl der zum Haushalt zählenden Personen, das monatliche Gesamteinkommen sowie die tatsächliche, jedoch nach Wohnort gedeckelte Miete. Je höher die Miete und je niedriger das Einkommen, desto höher fällt das Wohngeld in der Regel aus.
Seit der Wohngeldreform ist zudem eine dauerhafte Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente in die Berechnung eingeflossen, sodass steigende Energiekosten teilweise mit abgefedert werden.
- Haushaltsgröße: allein lebend oder mit Partner bzw. Angehörigen
- Gesamteinkommen des Haushalts, einschließlich Renten
- Miethöhe, begrenzt durch ortsübliche Höchstbeträge
- Heizkosten- und Klimakomponente als fester Bestandteil der Berechnung
Beispielhafte Größenordnung
Wie viel Wohngeld tatsächlich gezahlt wird, hängt stark vom Einzelfall ab. Die folgende Tabelle zeigt lediglich eine grobe Orientierung für unterschiedliche Haushaltskonstellationen.
| Haushalt | Ungefähre monatliche Miete | Mögliches Wohngeld (ca.) |
|---|---|---|
| 1 Person | rund 450 € | rund 100–200 € |
| 2 Personen (Paar) | rund 600 € | rund 150–280 € |
Beispielwerte, können abweichen. Die tatsächliche Höhe berechnet ausschließlich die zuständige Wohngeldstelle.
So läuft der Antrag ab
Der Antrag wird bei der Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gestellt, teils auch online möglich. Benötigt werden in der Regel Nachweise zum Einkommen, ein aktueller Mietvertrag bzw. Mietbescheinigung sowie Angaben zu allen im Haushalt lebenden Personen.
Da die Bearbeitungsdauer je nach Amt unterschiedlich ausfallen kann, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig zu stellen. Bewilligtes Wohngeld wird üblicherweise für zwölf Monate gezahlt und muss danach neu beantragt werden.
Wohngeld oder Grundsicherung: Was gilt zuerst?
Wer voraussichtlich einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, sollte diese Leistung prüfen lassen, da sie in der Regel umfassender ist und die Wohnkosten bereits einschließt. Wohngeld kommt vor allem dann infrage, wenn das Einkommen etwas höher liegt, aber dennoch nicht für die volle Miete ausreicht.
Bei Unsicherheit, welche Leistung im eigenen Fall günstiger oder überhaupt möglich ist, hilft eine Beratung bei der Wohngeldstelle, dem Sozialamt oder der Verbraucherzentrale weiter.