Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, mindestens sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten. Unterschieden wird zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung.
Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt das verbleibende Leistungsvermögen in der Regel zwischen drei und unter sechs Stunden täglich. Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn weniger als drei Stunden täglich möglich sind.
Wer hat Anspruch?
Ein Anspruch setzt in der Regel voraus, dass bestimmte versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sind — insbesondere eine Mindestversicherungszeit sowie Pflichtbeiträge in den letzten Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Zusätzlich muss die Erwerbsminderung medizinisch festgestellt werden. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dies in der Regel durch ein ärztliches Gutachten.
- Allgemeine Wartezeit von in der Regel fünf Jahren erfüllt
- Pflichtbeiträge in einem bestimmten Zeitraum vor Antragstellung
- Medizinisch festgestellte volle oder teilweise Erwerbsminderung
- Keine oder nur eingeschränkte Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit
Wie hoch die Rente ausfallen kann
Die Höhe richtet sich nach den bisher erworbenen Entgeltpunkten sowie nach einer sogenannten Zurechnungszeit, die Zeiten bis zu einem bestimmten Alter fiktiv anrechnet, als hätte weiter Einkommen bestanden. Dadurch fällt die Rente in der Regel höher aus, als es die bisherigen Beitragsjahre allein ergeben würden.
Die folgenden Werte sind vereinfachte Beispiele und ersetzen keine individuelle Berechnung durch die Rentenversicherung.
| Art | Leistungsvermögen | Rentenanteil |
|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderung | Unter 3 Stunden täglich | Rente in voller Höhe |
| Teilweise Erwerbsminderung | 3 bis unter 6 Stunden | Rente in halber Höhe |
Beispielwerte, können abweichen — die genaue Rentenhöhe hängt vom individuellen Versicherungsverlauf ab.
So läuft der Antrag ab
Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt, entweder persönlich in einer Beratungsstelle, online oder mit Unterstützung eines Versichertenberaters. In der Regel werden ärztliche Unterlagen und Befunde benötigt, die den Gesundheitszustand belegen.
Da die Bearbeitung mit einer medizinischen Begutachtung verbunden ist, kann der Prozess mehrere Monate in Anspruch nehmen. Ein frühzeitiger Antrag ist daher oft sinnvoll, sobald sich eine dauerhafte Erwerbsminderung abzeichnet.