Kleine und große Witwenrente im Unterschied
Die kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente wird in der Regel für längstens 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners gezahlt und beträgt einen geringeren Anteil der Rente des Verstorbenen. Sie kommt vor allem für jüngere Hinterbliebene ohne Kinder infrage.
Die große Witwen- beziehungsweise Witwerrente wird unbefristet gezahlt und setzt in der Regel voraus, dass der hinterbliebene Partner bereits ein bestimmtes Alter erreicht hat, erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht. Sie fällt prozentual höher aus als die kleine Variante.
Voraussetzungen für den Anspruch
Grundvoraussetzung ist in der Regel, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat — Ausnahmen sind möglich, etwa bei einem Unfalltod. Zusätzlich muss der verstorbene Partner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
- Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem Verstorbenen bestand in der Regel mindestens ein Jahr
- Der verstorbene Partner hat die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt
- Für die große Witwenrente: Alter ab einer bestimmten Grenze, Erwerbsminderung oder Erziehung eines Kindes
- Rechtzeitige Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung
Wie hoch die Witwenrente ausfallen kann
Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt in der Regel einen Anteil von rund 55 % der Rente, die der verstorbene Partner erhalten hat oder erhalten hätte. Bei der kleinen Variante liegt der Anteil deutlich niedriger, bei etwa 25 %.
Die folgenden Zahlen sind vereinfachte Beispiele und ersetzen keine individuelle Berechnung.
| Rente des Verstorbenen (Beispiel) | Große Witwenrente (≈ 55 %) | Kleine Witwenrente (≈ 25 %) |
|---|---|---|
| 1.200 € | ≈ 660 € | ≈ 300 € |
| 1.600 € | ≈ 880 € | ≈ 400 € |
| 2.000 € | ≈ 1.100 € | ≈ 500 € |
Beispielwerte, können abweichen. Abzüge und Anrechnungen sind hier nicht berücksichtigt.
Anrechnung von eigenem Einkommen
Eigenes Einkommen des hinterbliebenen Partners — etwa aus Erwerbstätigkeit, einer eigenen Rente oder bestimmten Kapitalerträgen — wird oberhalb eines Freibetrags teilweise auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
Wie stark sich eigenes Einkommen tatsächlich auswirkt, hängt von Einkommensart und -höhe ab und sollte im Zweifel direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden.
Antrag und Fristen
Der Antrag auf Witwen- oder Witwerrente sollte möglichst zeitnah nach dem Todesfall gestellt werden. Wird er innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach dem Tod eingereicht, beginnt die Rente in der Regel bereits ab dem Todesmonat; bei späterer Antragstellung erst ab dem Antragsmonat.
Für den Antrag werden unter anderem die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde und Angaben zum eigenen Einkommen benötigt. Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung unterstützen kostenfrei bei der Antragstellung.