Anzeige Werblicher Informationsbeitrag von FirstEspion

Kein Behördenangebot. Dies ist ein werblicher, informativer Beitrag (Anzeige). FirstEspion ist nicht mit der Deutschen Rentenversicherung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder einer anderen Behörde verbunden, von diesen beauftragt oder anerkannt.

Hinterbliebene

Witwenrente und Witwerrente 2026: Höhe, Anspruch, Anrechnung

Ältere Frau liest zu Hause einen Brief der Rentenversicherung zur Hinterbliebenenrente
Symbolbild. FirstEspion ist ein Informationsbeitrag, kein Behördenangebot.

Verstirbt ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, kann der überlebende Partner unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente erhalten. Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet dabei zwischen einer kleinen und einer großen Variante, die sich in Dauer und Höhe unterscheiden. Zusätzlich wird eigenes Einkommen des Hinterbliebenen teilweise angerechnet. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Grundlagen, ersetzt aber keine individuelle Beratung.

Kleine und große Witwenrente im Unterschied

Die kleine Witwen- beziehungsweise Witwerrente wird in der Regel für längstens 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners gezahlt und beträgt einen geringeren Anteil der Rente des Verstorbenen. Sie kommt vor allem für jüngere Hinterbliebene ohne Kinder infrage.

Die große Witwen- beziehungsweise Witwerrente wird unbefristet gezahlt und setzt in der Regel voraus, dass der hinterbliebene Partner bereits ein bestimmtes Alter erreicht hat, erwerbsgemindert ist oder ein Kind erzieht. Sie fällt prozentual höher aus als die kleine Variante.

Voraussetzungen für den Anspruch

Grundvoraussetzung ist in der Regel, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat — Ausnahmen sind möglich, etwa bei einem Unfalltod. Zusätzlich muss der verstorbene Partner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.

  • Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem Verstorbenen bestand in der Regel mindestens ein Jahr
  • Der verstorbene Partner hat die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren erfüllt
  • Für die große Witwenrente: Alter ab einer bestimmten Grenze, Erwerbsminderung oder Erziehung eines Kindes
  • Rechtzeitige Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung

Wie hoch die Witwenrente ausfallen kann

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt in der Regel einen Anteil von rund 55 % der Rente, die der verstorbene Partner erhalten hat oder erhalten hätte. Bei der kleinen Variante liegt der Anteil deutlich niedriger, bei etwa 25 %.

Die folgenden Zahlen sind vereinfachte Beispiele und ersetzen keine individuelle Berechnung.

Rente des Verstorbenen (Beispiel)Große Witwenrente (≈ 55 %)Kleine Witwenrente (≈ 25 %)
1.200 €≈ 660 €≈ 300 €
1.600 €≈ 880 €≈ 400 €
2.000 €≈ 1.100 €≈ 500 €

Beispielwerte, können abweichen. Abzüge und Anrechnungen sind hier nicht berücksichtigt.

Anrechnung von eigenem Einkommen

Eigenes Einkommen des hinterbliebenen Partners — etwa aus Erwerbstätigkeit, einer eigenen Rente oder bestimmten Kapitalerträgen — wird oberhalb eines Freibetrags teilweise auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst.

Wie stark sich eigenes Einkommen tatsächlich auswirkt, hängt von Einkommensart und -höhe ab und sollte im Zweifel direkt bei der Deutschen Rentenversicherung erfragt werden.

Antrag und Fristen

Der Antrag auf Witwen- oder Witwerrente sollte möglichst zeitnah nach dem Todesfall gestellt werden. Wird er innerhalb von zwölf Kalendermonaten nach dem Tod eingereicht, beginnt die Rente in der Regel bereits ab dem Todesmonat; bei späterer Antragstellung erst ab dem Antragsmonat.

Für den Antrag werden unter anderem die Sterbeurkunde, die Heiratsurkunde und Angaben zum eigenen Einkommen benötigt. Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung unterstützen kostenfrei bei der Antragstellung.

Hinweis. Wichtig: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Renten- und Vorsorgeänderungen 2026. Er ist keine Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung und keine individuelle Empfehlung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, die Verbraucherzentrale, einen registrierten Rentenberater oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Wie lange wird die kleine Witwenrente gezahlt?

In der Regel für längstens 24 Kalendermonate nach dem Tod des Ehepartners, danach endet der Anspruch auf diese Variante.

Wird mein eigenes Einkommen komplett angerechnet?

Nein, es gibt einen Freibetrag; nur der darüberliegende Teil des Einkommens wird anteilig auf die Witwenrente angerechnet.

Muss die Ehe eine bestimmte Dauer gehabt haben?

In der Regel ja, meist mindestens ein Jahr — Ausnahmen sind etwa bei einem plötzlichen Unfalltod möglich und werden im Einzelfall geprüft.

Quellen