Zwei Varianten: mit und ohne Abschlag
Die gesetzliche Rentenversicherung kennt in diesem Zusammenhang zwei unterschiedliche Wege. Wer mindestens 45 Beitragsjahre („besonders langjährig versichert") vorweisen kann, erreicht die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug schrittweise später als früher — je nach Geburtsjahrgang liegt sie inzwischen näher an 65 Jahren als an 63.
Daneben gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte ab bereits 35 Beitragsjahren. Diese Variante ist grundsätzlich mit Abschlägen verbunden, wenn sie vor der individuellen Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird. Welche der beiden Varianten infrage kommt, hängt von der persönlichen Versicherungsbiografie ab.
Was als Wartezeit zählt
Für die Wartezeit von 45 beziehungsweise 35 Jahren zählen nicht nur Pflichtbeiträge aus Beschäftigung. Auch Zeiten der Kindererziehung, bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit, Pflegezeiten sowie freiwillige Beiträge können angerechnet werden — allerdings nicht in jedem Fall gleich.
Wie viele Monate im Einzelfall zählen und ob die 45-Jahre-Grenze erreicht wird, lässt sich verlässlich nur anhand des persönlichen Versicherungsverlaufs klären.
- Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung oder Tätigkeit
- Kindererziehungszeiten (in der Regel bis zu einer bestimmten Anzahl an Jahren je Kind)
- Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Verletztengeld
- Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege eines Angehörigen
- Freiwillige Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen
Abschläge: 0,3 % pro Monat
Wird eine Altersrente vor der individuellen Altersgrenze in Anspruch genommen, sinkt der Rentenwert dauerhaft um 0,3 % je Monat des vorzeitigen Bezugs. Dieser Abschlag bleibt in der Regel für die gesamte Rentenlaufzeit bestehen und wirkt sich damit über viele Jahre aus.
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich ein früherer Rentenbeginn auf eine angenommene Bruttorente auswirken könnte.
| Vorzeitiger Bezug | Abschlag (0,3 %/Monat) | Angenommene Rente 1.500 € |
|---|---|---|
| 12 Monate früher | 3,6 % | ≈ 1.446 € |
| 24 Monate früher | 7,2 % | ≈ 1.392 € |
| 36 Monate früher | 10,8 % | ≈ 1.338 € |
Beispielwerte, können abweichen. Maßgeblich ist stets der persönliche Rentenbescheid.
Hinzuverdienst und Antragstellung
Seit einigen Jahren gibt es für Altersrentner keine feste Hinzuverdienstgrenze mehr — Einkommen neben der Rente ist grundsätzlich möglich, kann aber steuerlich relevant werden. Wer vor der Regelaltersgrenze weiterarbeiten und gleichzeitig eine Altersrente beziehen möchte, sollte die eigene Situation vorab prüfen lassen.
Der Antrag auf eine Altersrente sollte in der Regel rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Eine kostenlose Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung zeigt, welche Wartezeit bereits erreicht wurde und wann ein abschlagsfreier oder abschlagsbehafteter Bezug möglich wäre.