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Kein Behördenangebot. Dies ist ein werblicher, informativer Beitrag (Anzeige). FirstEspion ist nicht mit der Deutschen Rentenversicherung, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) oder einer anderen Behörde verbunden, von diesen beauftragt oder anerkannt.

Rente

Rente mit 63: Voraussetzungen, Abschläge und was zu beachten ist

Älterer Mann blättert zu Hause in Unterlagen zur Rentenversicherung
Symbolbild. FirstEspion ist ein Informationsbeitrag, kein Behördenangebot.

Der Begriff „Rente mit 63" hat sich umgangssprachlich eingebürgert, gemeint ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie richtet sich an Menschen mit einer sehr langen Versicherungszeit und erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen einen früheren Renteneintritt. Wie früh das tatsächlich geht, hängt vom Geburtsjahr ab — und ob dabei Abschläge anfallen, hängt von der gewählten Variante ab. Dieser Ratgeber ordnet die wichtigsten Begriffe und Regeln ein.

Zwei Varianten: mit und ohne Abschlag

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt in diesem Zusammenhang zwei unterschiedliche Wege. Wer mindestens 45 Beitragsjahre („besonders langjährig versichert") vorweisen kann, erreicht die Altersgrenze für den abschlagsfreien Bezug schrittweise später als früher — je nach Geburtsjahrgang liegt sie inzwischen näher an 65 Jahren als an 63.

Daneben gibt es die Altersrente für langjährig Versicherte ab bereits 35 Beitragsjahren. Diese Variante ist grundsätzlich mit Abschlägen verbunden, wenn sie vor der individuellen Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird. Welche der beiden Varianten infrage kommt, hängt von der persönlichen Versicherungsbiografie ab.

Was als Wartezeit zählt

Für die Wartezeit von 45 beziehungsweise 35 Jahren zählen nicht nur Pflichtbeiträge aus Beschäftigung. Auch Zeiten der Kindererziehung, bestimmte Zeiten der Arbeitslosigkeit, Pflegezeiten sowie freiwillige Beiträge können angerechnet werden — allerdings nicht in jedem Fall gleich.

Wie viele Monate im Einzelfall zählen und ob die 45-Jahre-Grenze erreicht wird, lässt sich verlässlich nur anhand des persönlichen Versicherungsverlaufs klären.

  • Pflichtbeiträge aus versicherter Beschäftigung oder Tätigkeit
  • Kindererziehungszeiten (in der Regel bis zu einer bestimmten Anzahl an Jahren je Kind)
  • Zeiten des Bezugs von Krankengeld oder Verletztengeld
  • Pflichtbeitragszeiten wegen Pflege eines Angehörigen
  • Freiwillige Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen

Abschläge: 0,3 % pro Monat

Wird eine Altersrente vor der individuellen Altersgrenze in Anspruch genommen, sinkt der Rentenwert dauerhaft um 0,3 % je Monat des vorzeitigen Bezugs. Dieser Abschlag bleibt in der Regel für die gesamte Rentenlaufzeit bestehen und wirkt sich damit über viele Jahre aus.

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich ein früherer Rentenbeginn auf eine angenommene Bruttorente auswirken könnte.

Vorzeitiger BezugAbschlag (0,3 %/Monat)Angenommene Rente 1.500 €
12 Monate früher3,6 %≈ 1.446 €
24 Monate früher7,2 %≈ 1.392 €
36 Monate früher10,8 %≈ 1.338 €

Beispielwerte, können abweichen. Maßgeblich ist stets der persönliche Rentenbescheid.

Hinzuverdienst und Antragstellung

Seit einigen Jahren gibt es für Altersrentner keine feste Hinzuverdienstgrenze mehr — Einkommen neben der Rente ist grundsätzlich möglich, kann aber steuerlich relevant werden. Wer vor der Regelaltersgrenze weiterarbeiten und gleichzeitig eine Altersrente beziehen möchte, sollte die eigene Situation vorab prüfen lassen.

Der Antrag auf eine Altersrente sollte in der Regel rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Eine kostenlose Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung zeigt, welche Wartezeit bereits erreicht wurde und wann ein abschlagsfreier oder abschlagsbehafteter Bezug möglich wäre.

Hinweis. Wichtig: Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu den Renten- und Vorsorgeänderungen 2026. Er ist keine Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung und keine individuelle Empfehlung. Für Ihre persönliche Situation wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung, die Verbraucherzentrale, einen registrierten Rentenberater oder einen Steuerberater.

Häufige Fragen

Ist „Rente mit 63" für jeden ab 63 Jahren möglich?

Nein. Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte setzt in der Regel 45 Beitragsjahre voraus, und die genaue Altersgrenze verschiebt sich je nach Geburtsjahrgang.

Bleibt der Abschlag dauerhaft bestehen?

Ja, ein einmal berechneter Abschlag gilt in der Regel für die gesamte Laufzeit der Rente und wird nicht automatisch wieder ausgeglichen.

Wo erfahre ich meine persönliche Altersgrenze?

Die Deutsche Rentenversicherung informiert im Rahmen der Renteninformation beziehungsweise Rentenauskunft über die individuell geltenden Altersgrenzen und Wartezeiten.

Quellen