Riester-Rente: staatlich gefördert, an Bedingungen geknüpft
Die Riester-Rente richtet sich vor allem an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und wird über Zulagen sowie unter Umständen einen Sonderausgabenabzug staatlich gefördert. Die volle Förderung setzt in der Regel einen bestimmten Mindesteigenbeitrag bezogen auf das Vorjahreseinkommen voraus.
Die Auszahlung erfolgt später als lebenslange Rente oder mit einer Teilkapitalauszahlung zu Beginn. Wie bei jeder Vorsorgeform hängt die tatsächliche Rendite von den individuellen Vertragsbedingungen, Kosten und der Laufzeit ab und lässt sich pauschal nicht vorhersagen.
Rürup-Rente (Basisrente): steuerlich gefördert, für Selbstständige interessant
Die Rürup-Rente, offiziell Basisrente, wird vor allem über den Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer gefördert und richtet sich häufig an Selbstständige sowie Gutverdienende, die keinen Zugang zu Riester oder betrieblicher Altersvorsorge haben.
Anders als bei Riester gibt es hier keine Zulagen, dafür ist der Kreis der Berechtigten breiter. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als lebenslange monatliche Rente, eine Kapitalauszahlung ist bei dieser Vorsorgeform grundsätzlich nicht vorgesehen.
- Förderung überwiegend über den steuerlichen Sonderausgabenabzug
- Keine Zulagen wie bei der Riester-Rente
- Auszahlung ausschließlich als lebenslange Rente
- Oft eine Option für Selbstständige ohne gesetzliche Rentenpflicht
Betriebliche Altersvorsorge: über den Arbeitgeber organisiert
Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird ein Teil des Bruttogehalts in einen Vorsorgevertrag umgewandelt, häufig über den Arbeitgeber organisiert und teilweise durch einen Arbeitgeberzuschuss ergänzt. Seit einigen Jahren besteht bei einer Entgeltumwandlung unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzlicher Anspruch auf einen Zuschuss des Arbeitgebers.
Die Beiträge sind während der Ansparphase häufig steuer- und sozialabgabenfrei oder steuerbegünstigt, was jedoch später bei der Auszahlung zu Steuer- und Abgabenpflichten führen kann. Die konkrete Ausgestaltung unterscheidet sich je nach Durchführungsweg und Arbeitgeber erheblich.
Die drei Formen im Vergleich
Die folgende Übersicht fasst zentrale Unterschiede grob zusammen. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung und dient nur der ersten Orientierung.
| Vorsorgeform | Typische Zielgruppe | Art der Förderung |
|---|---|---|
| Riester-Rente | Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte | Zulagen, teils Sonderausgabenabzug |
| Rürup / Basisrente | Selbstständige, Gutverdienende | Steuerlicher Sonderausgabenabzug |
| Betriebliche Altersvorsorge | Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | Steuer-/Abgabenvorteile, oft Arbeitgeberzuschuss |
Beispielwerte, können abweichen. Fördervoraussetzungen und Beträge sind einzelfallabhängig und ändern sich gelegentlich.
Worauf es bei der Entscheidung ankommt
Welche Form der Altersvorsorge im Einzelfall passt, hängt von vielen persönlichen Faktoren ab: Beschäftigungsstatus, Einkommenshöhe, familiäre Situation, geplanter Renteneintritt und die eigene Risikobereitschaft spielen alle eine Rolle. Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht.
Wichtig ist auch ein Blick auf die Kosten eines Vertrags, etwa Abschluss- und Verwaltungskosten, da diese die tatsächliche Rendite über die Laufzeit spürbar beeinflussen können.
Wo Sie eine neutrale Einschätzung bekommen
Dieser Beitrag beschreibt die Vorsorgeformen allgemein und ersetzt keine individuelle Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung. Für eine auf die persönliche Situation zugeschnittene Einschätzung empfiehlt sich der Gang zu einer unabhängigen Stelle.
Eine erste, produktneutrale Orientierung bietet häufig die Verbraucherzentrale. Für verbindliche Auskünfte zu Förderung und steuerlicher Behandlung sind zudem das Bundesfinanzministerium sowie ein registrierter, unabhängiger Berater geeignete Ansprechpartner.